Vorgehensweise zur CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (vormals 98/37/EG)
Aus Erfahrung wenden wir folgende Vorgehensweise an, wobei die einzelnen Schritte als Zuarbeit oder in Zusammenarbeit abgearbeitet werden:
- Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung, damit auch Festlegung des Anwenderkreises
- Klassifizierung, also Ermittlung, welche Richtlinien zu bearbeiten sind.
- Normenrecherche und Auswertung dieser Normenvorgaben (insbesondere bei C-Normen).
- Daraus entwickelt sich eine meist mehrstufige Vorgehensweise zur Risikobeurteilung, wobei Hauptgefahren (z.B. Quetschgefahr an Pressen) fast immer schon von Konstrukteur ermittelt und minimiert worden sind. Einige Unterpunkte:
- Zunächst eine Überprüfung, ob nicht doch eine C-Norm (Produktnorm) anzuwenden ist. Denn dann sind die sonst üblichen komplexen Risikobewertungen (Einsatz bestimmter Software) sehr stark abzukürzen - was auch die Übersichtlichkeit erheblich verbessert!
- Sofern sicherheitsrelevanten Schaltungen vorgesehen sind, wird unter Einbeziehung von EN 954 bzw. EN 13849 eine Risikoanalyse und Risikobewertung durchgeführt (ausreichende PLr).
- Elektrische Gefahren an Maschinen werden durch Normen wie EN 60204 bewertet.
- Desgleichen für pneumatische (EN 983) und hydraulische Gefahren (EN 982), soweit vorhanden, wobei hier quasi in die Klassifizierung eingegriffen wird, wenn die Druckgeräte mehr als GIP sind.
- Soweit von den Zulieferern nicht ausreichend erklärt oder prinzipbedingt nicht möglich ist, erstellen wir Vorgaben für die EMV-Überprüfung.
- Es ist immer eine Durcharbeit des Anhangs 1 der Maschinenrichtlinie durchzuführen (dies ist eine explizite Vorgabe der Maschinenrichtlinie!).
- Aus diesen Schritten ergeben sich viele Teile der Bedienungsanleitung (Anhang 1 Punkt 1.7.4). (Hinweis: formale Vorgehensweisen vieler Experten der technischen Dokumentation decken dies unzureichend ab!)
- Sofern in den vorhergehenden Punkten nicht ausreichend formuliert, erstellen wir eine Aussage, wie die Risikobeurteilung mit den Risikobewertungen durchgeführt wurden und wie wir zum Ergebnis "ce-kennzeichnungsfähig" gekommen sind.
- Wir erstellen eine Vorlage für die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass viele Kunden nur eine Produktnorm abarbeiten, was nicht ausreichend ist und viele Behörden nur den Anhang 1 auswerten, was ebenfalls nicht ausreichend ist.
In vielen Fällen ist auch ein projektbezogenes Seminar eine wirkungsvolle Unterstützung. Bitte sprechen Sie uns ggf. darauf an!
Derzeit nutzen wir etwa zu 60% C-Normen, weshalb die Abarbeitung in einer üblichen Software nicht immer optimal ist, mit einem ähnlichem anfänglichem Zeitaufwand lässt sich alles mit einer Tabellenkalkulation lösen, was neben Softwarekosten auch die spätere Bearbeitung erleichtert!

